Reglement

Zeitraum: Der Adventsmarkt findet jeweils am Wochenende vor dem ersten Adventssonntag statt.
Ort: Im Areal des Johanneums
Ziel: Dieser Anlass soll mit seinem vielfältigen Angebot auf die Weihnachtszeit einstimmen. Mit eingeschlossen ist das schon lange zur Tradition gewordene Kerzenziehen. Mittels verschiedenen Verpflegungsmöglichkeiten wird für das leibliche Wohl gesorgt.

Der Adventsmarkt Neu St.Johann soll der Bereicherung des Dorflebens dienen, zur Integration des heilpädagogischen Zentrums „Johanneum“ beitragen und der einheimischen Bevölkerung sowie kreativen Menschen Gelegenheit bieten, selbst hergestellten Produkte zu verkaufen.
Der Markt ist ein fester Bestandteil im Jahreskalender der Region Obertoggenburg und trägt damit auch zur Förderung des Tourismus bei.

Rahmenprogramm: Für die Unterhaltung der Kinder wird ein angepasstes Programm geboten.

Die Adventsmarktkommission

  • Bietet Stand – und Verkaufsplätze in fünf verschiedenen Kategorien an.
  • Setzt die Mietpreise entsprechend den Kategorien fest. Diese Mietpreise werden so angesetzt, dass daraus alle Kosten für Werbung, Lokalmiete, Dekoration, Porto etc. gedeckt werden können.
  • Sorgt für weihnachtliche Aussenbeleuchtung und entsprechende Dekoration im Innern der Halle.
  • Sorgt für eine angemessene Werbung in Zeitungen, mittels Plakaten, Handzetteln.
  • Übernimmt die Platzzuteilung in der Reihenfolge der Anmeldung.

Die Teilnehmenden

  • Stammen aus dem oberen Toggenburg (Wattwil bis Wildhaus). Sofern noch Plätze frei sind, können auch Personen aus der weiteren Umgebung berücksichtigt werden.
  • Verpflichten sich nur selbsthergestellte Produkte anzubieten (keine Handelsware).
  • Betreuen den Verkaufsstand in eigener Regie.
  • Dekorieren den eigenen Stand weihnachtlich.
  • Sorgen selbst für eine Diebstahlversicherung.
  • Sind nach Einzahlung des entsprechenden Betrages definitiv angemeldet. Bei Verhinderung muss er/sie sich selbst um Ersatz bemühen. Der einbezahlte Betrag wird nicht zurückerstattet.
  • Sind einverstanden, dass Fotos von ihren Produkten sowie von Ihnen als Person für Werbezwecke wie z.B. Zeitungsberichte, Homepage verwendet werden. Sollte das Einverständnis dazu nicht gegeben sein, muss eine schriftliche Mitteilung an die Adventsmarktkommission abgegeben werden.

Traditionsgemäss wird ein Teil des Erlöses aus Kaffeestube, Kuchenstand, Kerzenziehen und Chränzlistand einer karitativen Institution zugewiesen. Es wird allen anderen Teilnehmern freigestellt, sich ebenfalls daran zu beteiligen.

Bei Vorkommnissen infolge höherer Gewalt, z.B. Sturm oder starker Schneefall, oder bei kurzfristig angesagten Pandemiemassnahmen kann der Adventsmarkt abgesagt werden. Bereits bezahlte Standkosten des Standmieters werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Krummenau den 27.04.2022

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